Rainer Krajewski
Herr Krajewski ist 1944 geboren. Nach dem Abitur am Humboldt-Gymnasium in Kiel im Jahre 1963 nahm Herr Krajewski das Studium der Rechtswissenschaften in Kiel sowie nachfolgend in Berlin auf. Dem ersten Staatsexamen im Jahre 1967 folgte das zweite Staatsexamen im Jahre 1970. Seit 1971 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. 1974 erfolgte die Ernennung zum Notar. Die Berechtigung die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen wurde Herrn Krajewski 1991 verliehen.
Neben dem Arbeitsrecht hat Herr Krajewski seinen Tätigkeitsschwerpunkt im allgemeinen Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Inkassorecht.
Herr Krajewski ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.
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